Die Mietkaution - alle Fakten zu Begrenzung und Anlageformen

Unter dem Begriff Mietsicherheit versteht man eine "Sicherheitsleistung", welche der Mieter bei Abschluss des Mietvertrages an den Vermieter zu erbringen hat. Umgangsprachlich wird die Mietsicherheit auch als Mietkaution oder Kaution bezeichnet. Sie dient der Absicherung der Ansprüche des Vermieters aus einem Mietverhältnis. Kommt es zu einer so genannten Pflichtverletzung des Mietvertrags durch den Mieter (Beispiele: Mietrückstände, ausstehende Nebenkosten oder Beschädigungen am Objekt), kann der Vermieter die Kautionssumme einbehalten, und die entstandenen Kosten damit abdecken. Die Kaution hat somit eine Pfand-Funktion.

Die Kaution im Gesetz

Die Mietkaution ist im BGB (Bürgerliches Gsetzbuch) geregelt. Der §551 BGB beschreibt die "Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten". Gemeint ist damit der gesetzlich zugelassene Höchstbetrag, sowie die Möglichkeiten, in welcher Form der Kautionsbetrag vom Mieter zu erbringen ist. Ein Vermieter darf demnach vom Mieter einen Betrag in Höhe von drei Nettttokaltmieten verlangen. Der Begriff Nettokaltmietet bezeichnet die reine Mietzahlung - also ohne Neben/Betriebskosten wie z.B. Wasser, Strom oder Heizung. Was Vermieter bei einer Neuvermietung unbedingt beachten sollten: nur wenn im Mietvertrag eine Mietkaution vereinbart wurde, ist der Mieter auch zur Zahlung der Kautiossumme verpflichtet.

Welche Formen der Mietsicherheit gibt es?

Der §551 im BGB lässt verschiedene Möglichkeiten der Kautionsübergabe zu. Die verschiednen Optionen werden im Folgenden erläutert.

Barkaution

Die bekannteste und immer noch in den meisten Mietverhältnissen verwendete Mietsicherheit ist die Barkaution. Hier übergibt der Mieter seinem Vermieter die Kautionssumme definitionsgemäß in Bar. Das Kautionsgeld wird vom Vermieter auf einem separaten (vom übrigen Vermögen des Vermieters getrennten) Konto bis zur Beendigung des Mietverhältnisses angelegt. Der Mieter erhält seine Mietkaution jedoch meist nicht sofort nach Auszug zurück. Vermieter haben eine so genannte Prüfungs- und Überlegungsfrist, um etwaige Mängel am Mietobjekt festzustellen, diese kann bis zu 6 Monaten betragen.

Verpfändung

Bei der Verpfändung legt der Mieter die Mietkaution auf seinen Namen an. Er verpfändet (übergibt) sie jedoch anschließend an den Vermieter. Hierbei wird die Kautionssumme meist auf einem Mietkautionssparbuch - meist bei der Hausbank - angelegt. Das Kapital wird dabei mit dem für Spareinlagen üblichen Zinssatz verzinst, und dem Mieter nach Ablauf des Mietverhältnisses ausgezahlt.

Bürgschaft

Seite einigen Jahren hat sich auf dem Immobiliensektor auch eine bargeldlose Form der Mietkaution etabliert. Bei der so gennanten Mietkautionsbürgschaft erhält der Vermieter kein Bargeld mehr, sondern eine Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschaft fungiert als Zahlungsversprechen. Eine wirkliche Geldzahlung erfolgt somit erst, wenn der Vermieter die Kautionssumme im Schadensfall abruft. Die Bürgschaftsvariante bietet den Mietparteien verschiedene Vorteile, wie eine bequeme Abwicklung sowie Kostenersparnisse. Mietkautionsbürgschaften werden sowohl von Banken als auch von Versicherungen angeboten. Zu beachten gibt es zudem verschiedene rechtliche Ausführungen.

Welche Kautionsform ist am besten geeignet?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, denn alle Ausführungen sind sowohl mit Vorteilen als auch mit Nachteilen verbunden. Momentan ist die Barkaution noch am meisten verbreitet, mit zunehmendem Bekanntheitsgrad der bargeldlosen Kautionsformen werden jedoch auch immer mehr Kautionsbürgschaften eingesetzt. Entscheidend für die Wahl der Kautionsform sind letztendlich die Vorgaben des Vermieters.

 
 
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